Die am 14.12.2012 in Kraft getretene Trinkwasserverordnung (TrinkwV) schreibt eine Untersuchungspflicht für Betreiber einer Großanlage auf Legionellen vor.
Generell nicht betroffen sind Eigenheime sowie alle Ein- und Zweifamilienhäuser. Bei Verstößen gegen die Trinkwasserverordnung drohen empfindliche Strafen. Zudem können auf den für die Trinkwasserinstallation Verantwortlichen zivilrechtliche Schadens- ersatzansprüche zukommen, wenn Bewohner durch verunreinigtes Trinkwasser gesundheitlichen Schaden erleiden.
Trinkwasser muss der gesamten Bevölkerung in gleichbleibender Qualität zur Verfügung gestellt werden. In Wasserwerken wird ein hoher Aufwand betrieben, um Wasser in der gesetzlich geforderten Qualität bereit zu stellen. Doch in den Rohrleitungen, die das Trinkwasser zu den Verbrauchern führen, kann es z.B. durch Installationsmängel zu ungewollten Veränderungen kommen. Diese Veränderungen begünstigen auch die Vermehrung von Krankheitserregern.
Eine Gefährdungsanalyse soll die Mängel und Schadstoffe ermitteln und identifizieren, die in Trinkwasser-Anlagen gelangt sind.
Daraus lassen sich dann die Risiken für die Gesundheit einschätzen und entsprechende Maßnahmen zur Behebung ableiten.
Wie genau die Reinigung durchgeführt wird, erschließt sich aus dem Ergebnis.
Um eine ausführliche Gefährdungsanalyse für Ihr Wasser durchführen zu lassen oder eine Beratung zu erhalten, kontaktieren Sie
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Trinkwasserverordnung Stand 2016www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/trinkwv_2001/gesamt.pdf