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Dichtheitsprüfung Abwasser



Dichtheitsprüfung Abwasser

Eine Dichtheitsprüfung ist Pflicht

Grundstücksbesitzer sind dazu verpflichtet alle Abwasserleitungen, die in Ihrem privaten Erdreich oder unzugänglich liegen, auf ihre Dichtigkeit zu überprüfen. Typische Schäden, die auftreten können sind beispielsweise Risse in den Anschlüsse, einragende Dichtungen, Wurzelwuchs oder auch verschobene Rohrverbindungen. Die Überprüfung erfolgt durch unser fachkundiges Personal, das speziell für diesen Arbeitsbereich geschult wurde. Infolge einer ersten Bestandsaufnahme folgt vor der eigentlichen Überprüfung die Reinigung der Leitungen. Anschließend stehen verschieden Möglichkeiten zur Verfügung die Dichtheitsprüfung durchzuführen. Das geschieht entweder durch eine Druckprüfung mit Wasser oder Luft. Alternativ ist eine TV-Inspektion möglich. Sollten undichte Stellen ausgemacht werden, ist eine Sanierung nicht vermeidbar.

Die Erstprüfung der unzugänglichen Abwasserleitungen muss in Wasserschutzgebieten:

bis zum 31.12.2015 erfolgen, wenn sie vor 1965 erstellt wurden und häusliches Abwasser ableiten oder vor 1990 gebaut wurden und industriellem oder gewerblichem Abwasser zum Fortleiten dienen. bis zum 31.12.2020 in allen anderen Fällen durchgeführt werden.

Ein Verzeichnis der Grundstücke, die in den Wasserschutzgebieten der Landeshauptstadt Düsseldorf liegen, finden Sie als PDF-Datei.

Auf diesen Internetseiten sind alle relevanten Punkte genau erklärt.

LANUV: www.lanuv.nrw.de/wasser/abwasser/dichtheit

Stadt Düsseldorf: www.duesseldorf.de/kanal/kunden/dichtheit/pruefung.html