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Funktionsprüfung Abwasserleitungen



Funktionsprüfung Abwasserleitungen

Zustands- und Funktionsprüfung (ehemals Dichtheitsprüfung, "Kanal TÜV")

Im März 2013 hat der Gesetzgeber des Landes NRW nach öffentlicher Diskussion auf seine Regelung zur Dichtheitsprüfung von Abwasserleitungen verzichtet und den § 61 a des Landeswassergesetzes aufgehoben. Stattdessen verweist der Gesetzgeber auf bundesweit geltende Regelungen des Wasserhaushaltsgesetzes. Er erlässt hierzu die seit dem 09.11.2013 geltende Selbstüberwachungsverordnung Abwasser.

Danach sind alle Abwasseranlagen auch die, die nicht in Wasserschutzgebieten liegen, regelmäßig einer Zustands- und Funktionsprüfung nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu unterziehen. Die DIN 1986 Teil 30 und DIN EN 1610 gelten verbindlich in NRW als allgemein anerkannten Regeln der Technik. Bestehende Abwasserleitungen außerhalb von Wasserschutzgebieten für Grundstücke mit industriellem oder gewerblichem Abwasser, die unter einen Anhang der Abwasserverordnung fallen, sind erstmals bis spätestens zum 31. Dezember 2020 auf Zustand- und Funktionsfähigkeit prüfen zu lassen.

Für alle anderen Grundstücke gibt es keine Fristen zur Erstprüfung.

Ein Verzeichnis der bekannten Grundstücke, die unter einen Anhang der Abwasserverordung fallen, finden Sie als PDF-Datei.

Auf diesen Internetseiten sind alle relevanten Punkte genau erklärt.

LANUV: www.lanuv.nrw.de/wasser/abwasser/dichtheit

Stadt Düsseldorf: www.duesseldorf.de/kanal/kunden/dichtheit.html

Bürgerinfo Abwasser:www.buergerinfo-abwasser.de