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Feuerlöschanlagen



Zum Löschen vorgehaltenes Wasser verbleibt über einen längeren Zeitraum in Vorratsbehältern oder im Rohrnetz von Wasser-Löschanlagen.

Derart stagnierendes Wasser ist anfällig für die Bildung von krankheitserregenden Mikroorganismen und darf keinesfalls zurück in das Trinkwassernetz gelangen, um die Gesundheit der Verbraucher nicht zu gefährden.

Löschwasserübergabestellen wie Direktanschlussstationen verhindern den Rückfluss des Löschwassers in das Trinkwassernetz.Auch zwischen der Entnahmestelle an der Verbrauchsleitung, der Trinkwasserinstallation und der Löschwasserübergabestelle, in der sogenannten Einzelzuleitung, kann Wasser stagnieren und zu einer Verkeimung des Trinkwassers führen. Die Einzelzuleitung zählt deshalb zusammen mit der Löschwasserübergabestelle und dazugehöriger Armaturen zum Geltungsbereich der Trinkwasserverordnung und der DIN 1988-600.

Daraus resultieren verschärfte Hygienevorschriften, die zu einer Überprüfungs- und Erneuerungspflicht vieler Bestandsanlagen führen, für die es keinen Bestandsschutz mehr gibt. Für die Wirksamkeit der Löschanlage ist es unerheblich, welche Qualität das Löschwasser hat, aber um die Trinkwasserhygiene zu erhalten, muss die Löschwasserübergabestelle den neuesten Sicherheitsstandards entsprechen. Oftmals besteht akuter Handlungsbedarf. Wasser ist nicht nur ein wichtiges Lebensmittel, sondern gleichzeitig ein Löschmittel, dass in der Brandbekämpfung unverzichtbar ist. Sehr oft werden Wasser- Löschanlagen durch das Trinkwassernetz mit Löschwasser versorgt. Viele dieser Anlagen entsprechen jedoch nicht den aktuellen technischen Regeln für die Trennung des Löschwassers vom Trinkwassernetz.

Um die geforderte Trinkwasserqualität einzuhalten, sind bei Errichtung der Wasser- Löschanlage die geltenden Normen wie DIN 1988-600 zu berücksichtigen. Bestandsanlagen müssen hinsichtlich notwendiger Sanierungsmaßnahmen überprüft werden.


Im Einzelnen sind folgende Punkte zu beachten:

Löschwasserübergabestelle (LWÜ)

Mit der Löschwasserübergabestelle endet die Trinkwasserinstallation. Die LWÜ hat die Aufgabe, die angeschlossene Löschanlage sicher vom Trinkwassernetz zu trennen und so den Rückfluss des Löschwassers in das Trinkwasser zu verhindern. Dabei ist zwischeneinem mittelbaren und einem unmittelbaren Anschluss zu unterscheiden.

Mittelbarer Anschluss

Bei einem mittelbaren Anschluss bilden ein offener Vorlagebehälter und ein freier Auslauf die Löschwasserübergabestelle. Ein definierter Mindestabstand zwischen dem Auslauf der Zufluss-Regelarmatur und dem höchstmöglichen Wasserspiegel verhindert den Kontakt von Trink- und Löschwasser.

Diese Art von Anschluss kann bei allen Wasser- Löschanlagen z. B. Sprinkler-, Sprühwasser-, oder Feinsprüh- sowie Schaumlöschanlagen eingesetzt werden. Unzulässig ist die Möglichkeit der Überflutung des freien Auslaufs.

Unmittelbarer Anschluss

Soll eine Sprinkler- oder Sprühwasser-Löschanlage angeschlossen werden, kann eine Direktanschlussstation nach DIN 14464 als LWÜ verwendet werden. Diese Armatur verbindet die Löschanlage nur im Brandfall direkt mit dem Trinkwassernetz und gewährleistet, dass kein Löschwasser in das Trinkwassernetz zurückfließt.

Unzulässig sind:

Einzelzuleitung

Als Einzelzuleitung wird die Leitung zwischen der Entnahmestelle an der Verbrauchsleitung der Trinkwasserinstallation und der LWÜ bezeichnet. Sie ist Bestandteil des Trinkwassernetzes, sodass bei der Auswahl dieser Rohrleitung insbesondere auf das richtige Material zu achten ist.

Rohre, Rohrverbindungen und Armaturen müssen sowohl die Anforderungen zur Erhaltung der Trinkwasserqualität als auch die des Brandschutzes erfüllen.

Unzulässig sind:

Die Einzelzuleitungen zur LWÜ dürfen sowohl eine Länge des 10-fachen Nenndurchmessers als auch ein Volumen von 1,5 l nicht überschreiten.

In der Praxis ist dies nur selten einzuhalten, sodass in längeren Einzelzuleitungen die Gefahr der Stagnation des Wassers besteht. Um die damit verbundene Beeinträchtigung der Trinkwasserqualität zu verhindern, muss das Wasser in diesen Leitungen regelmäßig ausgetauscht werden.

Zu beachten ist auch der Spitzenvolumenstrom der angeschlossenen Verbraucher, sowie die Dimensionierung der Trinkwasserleitungen nach DIN 1988-300.

Armaturen

Die in der Einzelzuleitung installierten Armaturen wie Absperrschieber und Steinfänger müssen für den Einsatz im Trinkwassernetz geeignet sein.

Unzulässig sind:

Die Trinkwasserverordnung nimmt Betreiber einer Wasser-Löschanlage, die damit oftmals zugleich Betreiber einer Trinkwasserversorgungsanlage sind, verstärkt in die Pflicht. Darüber hinaus sind bei der Planung und Ausführung einer solchen Löschanlage spezielle Gesetze, Normen und Richtlinien zu berücksichtigen.

Trinkwasserverordnung (TrinkwV)

Die Trinkwasserverordnung legt als Bundesrechtsverordnung einen übergreifenden Katalog von Anzeige-, Dokumentations-, Untersuchungs-, Handlungs- und Informationspflichten für Betreiber und Inhaber von Trinkwasserversorgungsanlagen fest. Sie basiert auf dem Infektionsschutzgesetz, sowie der EG Trinkwasserrichtlinie und enthält grundsätzliche Begriffsbestimmungen sowie Schutzvorschriften.

Infektionsschutzgesetz

Das Infektionsschutzgesetz ist die gesetzliche Grundlage der Trinkwasserverordnung. Es dient der grundsätzlichen Sicherung und Überwachung der Trinkwasserqualität. Im § 37 Abs.1 IfSG wird die Qualität des Trinkwassers grundsätzlich definiert:

Anforderungen an eine trinkwassersichere Löschanlage DIN 1988-600.

Die konkrete Umsetzung der Trinkwasserverordnung erfolgt für Wasser-Löschanlagen unter anderem durch die DIN 1988-600.

Diese regelt die trinkwasserkonforme Gestaltung und des Anschlusses einer Wasser-Löschanlage an das Trinkwassernetz.

Weitere Vorschriften

Die DIN EN 1717 und die DIN 14464 definieren spezielle Anforderungen an die technische Ausführung bestimmter Löschwasserübergabestellen.

Der Deutsche Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. (DVGW) zertifiziert Komponenten, die im Trinkwassernetz oder als Löschwasserübergabestelle installiert werden können.

Aus diesen Anforderungen ergeben sich einige Fragen für Betreiber und Inhaber von Löschanlagen:



„Wasser für den menschlichen Gebrauch muss so beschaffen sein, dass durch seinen Genuss oder Gebrauch eine Schädigung der menschlichen Gesundheit, insbesondere durch Krankheitserreger, nicht zu besorgen ist.”


Besorgnis heißt, dass keine noch so wenig naheliegende Wahrscheinlichkeit einer Schädigung der Gesundheit bestehen darf.

Bei manchen Bestandsanlagen besteht auch die Möglichkeit zur Umrüstung von Wandhydranten Typ F auf Typ S. Hierzu muss aber die entsprechende Stelle beim Bauaufsichtsamt hinzugezogen werden.

Dies alles stellt nur einen kleinen Auszug dar.

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